Ende der Diskussion um Vorsteueraufteilung bei Gemischtnutzung von Grundstücken?
Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt den grundsätzlichen Vorrang des Flächenschlüssels, das heißt die Aufteilung von Investitionskosten nach der umsatzsteuerpflichtig und steuerfrei vermieteten Fläche, vor dem Umsatzschlüssel. Gastbeitrag von Dr. Heidi Friedrich-Vache, Rödl & Partner …
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