![](https://www.cash-online.de/wp-content/uploads/ewpt_cache/250x166_80_1_c_FFFFFF_ce75d6ffac19e8838a6549718a7aa721_477266.jpg)
Wenn es um das Baujahr einer verkauften Immobilie geht, dann hat die Rechtsprechung wenig Verständnis für Unkorrektheiten. Bereits eine Fehlangabe des Anbieters um zwei Jahre (zu spät) kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zu einer Rückabwicklung des Geschäfts führen. …
mehr