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Wohnungseigentümer können das Vermieten an Feriengäste in einer gemeinsamen Wohnanlage nur mit Zustimmung jedes einzelnen Eigentümers nachträglich untersagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in einem Streit aus Papenburg im Emsland entschieden (Az. V ZR 112/18).
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