Keine Mietminderung bei Schimmelgefahr
Wenn eine Mietwohnung noch ohne Schimmel ist, aber aufgrund der Bausubstanz bald ein Befall auftreten kann, berechtigt das den Mieter noch nicht zu einer Mietminderung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, wie die Arag mitteilt (Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18).
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