Mietrückstand: Mieter können Wohnung auch Monate später verlieren
Wer ausstehende Mieten nicht bezahlt, muss auch Monate später noch mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Entscheidend ist, dass ihn der Vermieter gemahnt hat. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS informiert über ein Urteil des Bundesgerichtshofes.
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