Gemeinschaften von Wohnungseigentümern dürfen grundsätzlich einen langfristigen Kredit für die Sanierung ihres Hauses aufnehmen. Sie müssen dabei jedoch bestimmte Umstände beachten und sich vor allem des damit verbundenen hohen Haftungsrisikos bewusst sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) …
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