Ab dem 1.1.2023 droht Erben von Immobilien eine höhere Steuerlast. Das steht zwar so nicht im Jahressteuergesetz 2022 drin, weil die Bundesregierung Steuererhöhungen ausgeschlossen hat. Doch die Steuererhöhung kommt durch die Hintertür, weil die Finanzämter Immobilien ab dem 1.1.2023 nach …
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