BGH: Wohnungskündigung aus Wirtschaftsinteressen ist ‚kein Selbstläufer‘
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat strenge Anforderungen für eine Wohnungskündigung aus wirtschaftlichen Gründen aufgestellt. In einem Urteil befanden die Richter am Mittwoch, dass das "berechtigte Interesse" in dem vorliegenden Fall nicht ausreichend belegt wurde.
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