Gericht: Mieterin muss Zutritt zur Wohnung gewähren
Mieter haben zwar grundsätzlich das Recht, in ihrer Wohnung in Ruhe gelassen zu werden – sie sind aber ebenso in der Pflicht, bei begründetem Anlass Zutritt zu gewähren. Das bekräftigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
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