
EuGH: Deutsches Erbrecht darf andere EU-Bürger nicht benachteiligen
Wenn ein Grundstück vererbt oder verschenkt wird, müssen künftig Ansässige anderer EU-Staaten die gleichen Freibeträge erhalten wie in Deutschland wohnhafte Personen. Das geht aus einem aktuellen Grundsatzurteil des europäischen Gerichtshofs hervor.
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