BGH: Prüfer haftet nicht generell
Ein Wirtschaftsprüfer haftet gegenüber Anlegern nur dann für einen fehlerhaften Prospektprüfungsbericht, wenn der betreffende Anleger den Bericht kannte. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: III ZR 185/05). Er wies damit in zwei von drei Fällen …
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