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Wer nach einer Scheidung erreichen will, dass ihm der Ex-Partner die einst gemeinsame Wohnung überlässt, hat für den Antrag maximal ein Jahr Zeit. Werden Anspruche bis dahin nicht gerichtlich geltend gemacht, erlöschen sie. Das hat hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem aktuellen …
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