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Laut BGH besteht eine Aufklärungs- beziehungsweise Beratungspflichtverletzung, wenn der Versicherungsmakler bei der Empfehlung des Wechsels der Lebensversicherung keine Vergleichsberechnung erstellt. Dieses Urteil ist ein weiterer Baustein für die Beurteilung einer ordnungsgemäßen …
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