Das Bundesverfassungsgericht hat das lang erwartete Urteil zur Einheitsbewertung bei der Grundsteuer gesprochen. Demnach ist das jetzige System verfassungswidrig und soll spätestens bis zum 31. Dezember 2019 reformiert werden. Der GdW Bundesverband plädiert für ein reines Flächenmodell.
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