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Vielen Schiffsanlegern drohen unvorhergesehene Zahlungen, wenn die Fondsgesellschaft Insolvenz anmelden oder das Schiff verkaufen muss. Denn: Der Unterschiedsbetrag aus der Tonnagesteuer ist zu versteuern. Gastkommentar von Nils Lorentzen, Geschäftsführer der DFR Deutsche Fondsresearch GmbH
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