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Urteil: Vermittlung von Zweitmarkt-Anteilen ist nicht KWG-pflichtig
In einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 25. Februar 2013 (Az.: 9 K 3960/12F) hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden, dass für die Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt keine Erlaubnis der BaFin nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich ist.
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