
BGH entscheidet erneut zur Beraterhaftung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil einen Anlageberater, der im November 1997 Anteile an einem Unternehmen der umstrittenen Göttinger Gruppe vermittelt hatte, vom Schadenersatz freigesprochen (Aktenzeichen III ZR 56/11).
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