Das Landgericht (LG) Dortmund hat die Klage eines Anlegers gerichtet auf Schadensersatz wegen behaupteter Prospektfehler mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 08. November 2013 – Aktenzeichen: 3 O 124/13 – abgewiesen. Gastbeitrag von Oliver Renner, Rechtsanwälte Wüterich Breucker
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