Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Anleger von geschlossenen Fonds Anspruch darauf haben, die Namen und Adressen von Mitgesellschaftern zu erhalten. Nach Erhalt dieser Daten wenden sich vermehrt sogenannte Anlegerschutzanwälte direkt an Anleger. Fraglich ist, ob ein solches Vorgehen …
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