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Beteiligungsangebote in der bisherigen Rechtsform der GmbH & Co. KG sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch künftig ohne BaFin-Aufsicht und ohne die Bürokratie des geplanten Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) möglich bleiben. Die Folgen allerdings wären grotesk. Die Löwer-Kolumne
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