KAGB-Pflicht: Initiatoren tragen Risiko einer Fehleinschätzung durch Anwälte
Emissionshäuser können Rechtsanwälte mit der Prüfung der KAGB-Pflichtigkeit ihrer Fonds beauftragen, tragen aber das Risiko einer Fehleinschätzung. Dies erklärte die Finanzaufsicht Bafin auf Anfrage von Cash.Online.
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