Das Finanzgericht München hat die Steuervorteile bei dem VIP-Medienfonds 3 aberkannt und stellt mit dem Beschluss nach Ansicht der Rechtsanwaltskanzlei KWAG, Bremen/Hamburg, die Abzugfähigkeit der Verluste von Filmfonds generell in Frage. Das Gericht folgte damit dem Finanzamt und lehnte die …
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