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Entgegen anders lautenden Meldungen wird der Freibetrag für beschränkt Steuerpflichtige in Italien, also auch für deutsche Investoren, nun doch gestrichen. Das jüngste Dekret der italienischen Regierung vom 3. Oktober 2006 enthalte lediglich eine Verschiebung der Abschaffung von 2006 auf 2007. …
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