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Das Landgericht München I hat am 17. August 2005 einem Anleger der Falk Zinsfonds GbR die volle Beteiligungssumme plus Zinsen zugesprochen. In seinem Urteil (Aktenzeichen 10 O 2211/05) sah das Gericht die Kündigungsbestätigung des Falk Zinsfonds als Schuldversprechen an. Denn darin hieß es: …
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