„Notare beim Teilverkauf stärker in der Pflicht“
Bei der Beurkundung von Immobilien-Teilverkäufen sind die Notare und ihre Kammern stärker als bisher in der Pflicht, einseitige Verträge zu verhindern. Diese Forderung erhob der Gründer und geschäftsführende Gesellschafter der HausplusRente GmbH, Otto Kiebler, in einem Fachgespräch mit dem …
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