Etwas unvermittelt weist die Finanzaufsicht BaFin darauf hin, dass ab Anfang 2023 für Investmentvermögen ein neues Informationsblatt erforderlich ist. Anscheinend fürchtet sie, dass nicht alle Akteure dies schon mitbekommen haben: Die neue Verpflichtung steht an unerwarteter Stelle.
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