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Eine Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter korrekt begründen. Dazu gehört die Erklärung, welche Person die Wohnung künftig nutzen soll und warum. Nicht ausreichend ist es, lediglich auf die Trennung des Vermieter-Ehepaares hinzuweisen. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der Ergo …
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