Für Berliner Mieterinnen und Mieter bleibt die Rechtslage zum Mietendeckel unübersichtlich. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts dürfen Bezirksämter auf Grundlage des Gesetzes Mieterhöhungen untersagen. Das Gesetz sei nicht offenkundig verfassungswidrig und dürfe deshalb angewandt …
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