Die über 300 Mietervereine in Deutschland sind nach einem richtungsweisenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen berechtigt, sogenannte Verbandsklagen zu führen. Damit hat das OVG eine Entscheidung aus der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Köln bestätigt und …
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