EU-Behörde ESMA erlässt Regeln für Fondsnamen mit ESG-Bezug
Die Europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat Leitlinien dazu veröffentlicht, unter welchen Bedingungen ein Fonds in seinem Namen Wörter wie Umwelt (Environment), Soziales (Social), gute Unternehmensführung (Governance) oder andere nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden kann.
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