
BGH verhandelt über Kündigung von Mietern wegen Mietschulden
Der Rausschmiss von Mietern, die ihre Miete nicht bezahlt haben, beschäftigt heute den Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH). Nach aktueller Gesetzeslage darf bleiben, wer seine Schulden innerhalb einer Schonfrist von zwei Monaten nach der fristlosen Kündigung begleicht.
mehr