Die Finanzaufsicht BaFin hat "Anlegerschutzbedenken bei Umgehungskonstruktionen" für mittelbare Investitionen von Privatanlegern in Spezialfonds. Auf gutdeutsch: Sie droht damit, entsprechende Angebote zu verbieten. Ob auch Publikums-AIFs gemeint sein könnten, bleibt offen.
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