
BGH: Auch Hauseigentümer dürfen nicht eigenmächtig umbauen
Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer dürfen gemeinschaftliches Eigentum erst baulich verändern, wenn dies die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat oder der Beschluss durch ein Gerichtsurteil ersetzt wurde. Auch wenn niemand sonst von der Baumaßnahme betroffen ist, ist eigenmächtiges …
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