Bundesgerichtshof entscheidet: Mietpreisbremse in Hessen war nichtig
Die hessische Mietenbegrenzungsverordnung von November 2015, mit der die Mietpreisbremse für 16 Städte in Hessen umgesetzt werden sollte, war nichtig, entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Die Landesverordnung war entgegen den bundesgesetzlichen Vorgaben nicht ordnungsgemäß umgesetzt.
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