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Seit rund 18 Monaten werden Fonds, die strenge Nachhaltigkeitsanforderungen nach Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung erfüllen, nach deutschem Recht aufgelegt. Bislang gibt es an Immobilienfonds nur Angebote für institutionelle Investoren, nicht für Privatanleger. Drei Beispiele.
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