Die Hamborner AG ist rückwirkend zum 29. Juni 2009 als Vor-REIT gemäß Paragraf 2 des REIT-Gesetzes registriert worden. Wie die Immobilienaktiengesellschaft heute mitteilte, wurde dem entsprechenden beim Bundeszentralamt für Steuern gestellten Antrag stattgegeben.
Die Duisburger haben damit einen weiteren Schritt in Richtung der geplanten REIT-Umwandlung vollzogen. Die notwendige Satzungsänderung zur REIT-Transformation beschlossen die Aktionäre bereits auf der Hauptversammlung (cash-online berichtete hier).
Hintergrund: Der Status als Vor-REIT-AG ermöglicht derzeit noch die Inanspruchnahme der sogenannten Exit-Tax Regelung. Die Frist hierfür endet am 31. Dezember dieses Jahres. Bis dahin sind Buchgewinne, die Unternehmen beim Verkauf von Immobilien aus dem Betriebsvermögen an einen REIT oder einen Vor-REIT erzielen, zur Hälfte von der Köperschafts-, Einkommens- und Gewerbesteuer befreit. Üblicherweise teilen sich Verkäufer und Käufer diesen Steuervorteil.
Gleichzeitig haben die neuen Mehrheitseigner der Hamborner AG, die Länder Hamburg, Schleswig-Holstein sowie die HSH-Finanzfonds (cash-online berichtete hier) vermeldet, dass sie in den nächsten zwölf Monaten keine weiteren Stimmrechte erlangen, keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen ausüben sowie keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft anstreben wollen.(te)