Laut einer von der Deutschen Kautionskasse in Auftrag gegebenen Allensbach-Umfrage zum Thema Mietkaution, würde jeder Dritte eine Mietkautionsversicherung einer Barkaution vorziehen. Der Untersuchung zufolge wird jeder Vierte in den nächsten ein bis fünf Jahren umziehen, wobei jeweils eine Kaution beim neuen Vermieter fällig würde.
„Die Allensbach-Ergebnisse zeigen, wie groß der Bedarf für eine Alternative zur Barkaution ist“, interpretiert Ulrich T. Grabowski, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kautionskasse das Ergebnis der Umfrage. Von denjenigen, die über einen Umzug in den nächsten Jahren bereits konkret nachdenken sind sogar 40 Prozent stark an der Möglichkeit eine Mietkautionsversicherung zu nutzen, interessiert. Am größten ist das Interesse bei den 16 Prozent, die bereits von dieser Lösung gehört haben: Dort würde jeder Zweite auf diese den Finanzengpass überwinden.
Ebenfalls 32 Prozent der Befragten haben Interesse, eine bereits für das bestehende Mietverhältnis geleistete Kaution in eine Mietkautionsversicherung umzuwandeln und sich auf diese Weise Liquidität verschaffen. Bei der Mietkautionsversicherung Moneyfix der Deutschen Kautionskasse muss der Mieter anders als bei einer Kautionsstellung durch die Bank keiner Kontoverpfändung zustimmen oder andere Sicherheiten stellen. Die Mietkautionsversicherung hat zudem keine Mindestlaufzeit. Sie kann jederzeit zurückgegeben werden. Zuviel gezahlte Beiträge werden entsprechend erstattet. Bei bereits bestehende Vertragsverhältnissen kann der Mieter eine bereits gezahlte Mietkaution auf diesem Weg in Bargeld umwandeln, wenn der Vermieter zustimmt.
Moneyfix genießt Unternehmensangaben zufolge bei Vermietern eine hohe Akzeptanz. Bei dem Produkt koopertiert die Deutsche Kautionskasse mit dem Versicherer Chartis. Für die Dienstleistungen im Rahmen der Mietkaution zahlt der Mieter eine Prämie von fünf Prozent der Kautionssumme pro Jahr sowie eine Kontoführungsgebühr von zehn Euro. Einmalig fällt zusätzlich eine Servicegebühr von 50 Euro an. Tritt ein Schadensfall ein, bekommt der Vermieter die Kaution je nach Schadenshöhe bis zum vollen Umfang von der Deutschen Kautionskasse ausgezahlt. Der Mieter ist dann verpflichtet, die entsprechende Summe der deutschen Kautionskasse zurückzuzahlen. (te)