Die Branche der offenen Immobilienfonds hat unter dem Druck der Regulierungsvorschläge von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ihre eigenen Vorschläge zur Reform der Fondsklasse nachgebessert.
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management teilt mit, die Anbieter hätten sich auf eine einheitliche Position verständigt. Demnach schlägt der Verband vor, eine Haltefrist von zwölf Monaten für alle Neu-Anleger einzuführen, die bei Altanlegern als bereits abgelaufen gilt. „Durch diese Erstanlagefrist wird die Langfristigkeit einer Immobilienanlage noch deutlicher“, erklärt BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip. Darüber hinaus plädiere der BVI dafür, für institutionelle Anleger generell eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten vor einer Anteilsrückgabe einzuführen. Damit ließe sich die Liquiditätssteuerung der Fonds wesentlich verbessern. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren für alle Anleger vorgeschlagen, sowie Kündigungsfristen zwischen sechs und 24 Monaten.
Der BVI betonte, darüber hinaus sollten künftig auch längere einzelvertragliche Kündigungsfristen zwischen Anbietern und Kunden vereinbart können. Bisher hatten vor allem institutionelle Anleger immer wieder abrupt hohe Millionenbeträge abgezogen, was dazu führte, dass zahlreiche Fonds die Rücknahme zeitweilig aussetzten. Aktuell sind acht offene Immobilienfonds eingefroren. Jüngst mussten der Kanam Grundinvest und der SEB Immoinvest ihre Pforten vorerst schließen.
Der Branchenverband mahnt, dass notwendige Reformen durchgeführt werden sollten, ohne den Charakter der Fonds als offene Investmentfonds in Frage zu stellen. Daher plädiert er dafür, dass die Fondsanteile nach Ablauf der Ersthaltefrist für Privatanleger weiterhin täglich handelbar sind. Zudem sollen Ein- und Auszahlpläne uneingeschränkt möglich bleiben und durch entsprechende Liquiditätshaltung auch bei einer Rücknahmeaussetzung weiter bedient werden.
Bei der Frage der Immobilienbewertung geht der BVI mit den Schäuble-Vorschlägen konform und spricht sich für eine halbjährliche Bewertung der Fondsobjekte durch die unabhängigen Sachverständigenausschüsse aus, statt wie bislang einmal jährlich.
Der BVI gibt sich zuversichtlich, dass eine Einigung mit dem Finanzministerium gelingt und wies darauf hin, dass offene Immobilienfonds sich auch in den Turbulenzen der Finanz- und Wirtschaftskrise im internationalen Vergleich als sehr stabil erwiesen hätten. Im ersten Quartal 2010 haben die Fonds Netto-Mittelzuflüsse in Höhe von 3,2 Milliarden Euro verbucht. Ihre durchschnittliche Zwölf-Monats-Rendite liegt bei zwei Prozent (Stichtag 31. März 2010). (bk)
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