Die Pläne der Koalition für eine Reform der offenen Immobilienfonds (OIFs) nehmen Formen an. Medienberichten zufolge sollen offene Immobilienfonds ab Ende 2012 mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr versehen werden. Für Neukunden ist eine Haltefrist von zwei Jahren vorgesehen. Anlegern soll es künftig erlaubt sein, unabhängig von der Kündigungsfrist bis zu 30.000 Euro pro Halbjahr abzuziehen.
Mit Hilfe dieser Neuregelungen soll vermieden werden, dass künftig die Rücknahme von Anteilsscheinen ausgesetzt wird. Im Verlauf der und Nachgang zur Finanzkrise mussten zahlreiche Anbieter immer wieder ihre Fonds einfrieren. Aktuell – mehr als zwei Jahre nach den ersten Schließungen – sind neun OIFs geschlossen. Damit sind insgesamt 24 Milliarden Euro an Anlegergeldern blockiert. Drei Fonds werden aktuell gar abgewickelt.
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich nach Informationen des „Handelsblatts“ aus politischen Kreisen auf die Grundzüge einer Reform der OIFs verständigt. Darin enthalten ist ein wesentlicher Aspekt, der den Anbietern zu Gute kommt: Demnach dürfen private Investoren nun pro Halbjahr unabhängig von der Kündigungsfrist bis zu 30.000 Euro abziehen. Ursprünglich sollte die Entnahme für Privatanleger auf 5.000 Euro pro Monat begrenzt werden.
Laut „Handelsblatt“ soll die Möglichkeit, die Einlage täglich zu kündigen, nur noch bis Ende 2012 gelten. Danach soll für alle Anleger eine einjährige Kündigungsfrist gelten, die vorgesehene Haltedauer von zwei Jahren soll nur Neuanleger betreffen. Auf die vom BMF geplanten Abschläge von zehn und fünf Prozent, die für das dritte und vierte Jahr gelten sollten, werde wohl verzichtet.
Eine weitere Idee der Koalitionspolitiker wird in der Branche voraussichtlich wenig Beifall finden. Nach Informationen des „Handelsblatts“ sollen die Fonds mit einer besseren Eigenkapitalausstattung stabilisiert werden. Deswegen werde vorgeschlagen, die Fremdkapitalquote von derzeit maximal 50 Prozent auf 30 Prozent zu senken. Ab Ende 2011 hätten die Fonds drei Jahre Zeit, sich auf die geringere Verschuldung einzustellen.
Auch Vorkehrungen für den Fall, dass die Rücknahme von Anteilen künftig erneut ausgesetzt wird sind angedacht. Reichen 24 Monate nach der Aussetzung der Rücknahme die liquiden Mittel nicht aus, muss der Fonds laut „Handelsblatt“ durch den Verkauf von Vermögensgegenständen weitere liquide Mittel beschaffen. Nach 30 Monaten soll ein Anleger dann verlangen können, dass gegen Rückgabe seines Anteils sein Anteil am Sondervermögen ausgezahlt wird. War im Gesetzesentwurf noch eine monatliche Bewertung der Fondsimmobilien vorgesehen, sollen diese nach Informationen des „Handelsblatts“ jetzt mindestens alle drei Monate unter die Lupe genommen werden.
Ein Beschluss der Regelungen durch Bundestag und Bundesrat steht noch aus.
Professor Steffen Sebastian, Forschungsprofessor am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim, kommentiert die Pläne: „Der deutsche offene Immobilienfonds, wie wir ihn bislang kannten, ist damit tot.“ Sebastian sieht den deutschen Markt insbesondere durch die neue einjährige Kündigungsfrist auf dem Weg zur Schweizer Lösung, denn dort erfolgt bereits diese Handhabung der Fristen. Er ist überzeugt: „Diese Produkte sind im Grunde halboffene Fonds, die im Wesentlichen an der Börse gehandelt werden. Wie in der Schweiz, wird auch in Deutschland der Zweitmarkt die zentrale Handelsplattform für offene Immobilienfonds werden. Die Vertriebsstrategie muss sich daher vollständig umstellen.“ (te)