AIFM-Umsetzungs-Entwurf: „Hat Anlegerschutz keinen Wert?“

Der Grund ist, dass die Spezialfondsinvestoren den unabhängigen Bewertungsausschuss aufgrund der Expertise und Meinungsvielfalt seiner Mitglieder als fachliches Gegengewicht zur Kapitalanlagegesellschaft, den Asset Managern und bei An- wie Verkauf auch gegenüber dem Transaktionsberater zu schätzen wissen. Spezialfondsinvestoren ist bewusst, dass eine joint valuation eine gründlichere Tatsachenfeststellung zu Objekt und dem relevanten Teilmarkt und eine ausgewogenere Ermessensentscheidung zum Ansatz der stets mit Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter als ein Einzelgutachten gewährleistet. Zudem ist ein Ausschuss von drei externen Bewertern auch nicht so leicht zu beeinflussen wie ein einzelner Gutachter, was sich insbesondere in kritischen Markt- oder Fondssituationen wie beispielsweise der Auflösung eines Fonds bemerkbar macht. Schließlich wissen professionelle Anleger, dass das joint valuation Modell einen polypolen Bewertermarkt mit einem intensiven Preiswettbewerb erhält und so auf lange Sicht sogar Bewertungskosten gegenüber dem single valuation Modell eingespart werden können, wie ein Kostenvergleich aus dem Bereich der Abschlussprüfung zwischen dem „joint-audit“- Modell in Frankreich und dem „single audit“ in Deutschland gezeigt hat.

Aus den vorgenannten Gründen kann die Ausgangsfrage eindeutig dahingehend beantwortet werden, dass Anlegerschutz für alle Anleger einen hohen Wert hat. Der BIIS wird sich deshalb auch im laufenden Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass Kleinanleger in indirekte Immobilienanlagen den gleichen best-practice-Bewertungsstandard erhalten, den sich institutionelle Investoren aus guten Gründen bereits heute gerne freiwillig leisten.

Autor Dr. Gernot Archner ist Gechäftsführer des Bundesverbands der Immobilien-Investment-Sachverständigen (BIIS).

Foto: BIIS

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