Anleger in offene Immobilienfonds kommen künftig erst nach zweijähriger Haltefrist an ihr Kapital, sofern das AIFM-Umsetzungsgesetz wie geplant beschlossen wird. Die Gesellschaften zeigen sich mit dem Regelwerk zufrieden. Allerdings könnte es noch einen Ansturm geben, bevor es in Kraft tritt.
Wer nach dem 21. Juli 2013 in einen offenen Immobilienfonds (OIF) investiert, muss sich auf eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren einstellen. So sieht es der Entwurf zum AIFM-Umsetzungsgesetz vor, den der Finanzausschuss des Bundestags am 24. April beschlossen hat. Zudem ist eine Kündigungsfrist von einem Jahr vor einer Anteilsrückgabe vorgesehen.
Mit diesen Maßnahmen sollen die Fonds künftig stabilisiert und vor Schließungen durch abrupte Mittelabflüsse geschützt werden, die in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Fondsabwicklungen führten. Trotzdem soll der Kauf und Verkauf von Anteilen offener Immobilienfonds – entgegen ursprünglicher Pläne des Finanzministeriums – unter Beachtung der Fristen weiterhin börsentäglich möglich bleiben
Die Fondsanbieter zeigen sich mit dem Regelwerk zufrieden. „Union Investment begrüßt, dass offene Immobilienfonds (OIF) als indirekte Immobilienanlagen für Kleinanleger erhalten bleiben“, so der Fondsanbieter.
„Unter dem Vorbehalt, dass das Regelwerk im Sinne der bekannt gewordenen Beschlüsse des Finanzausschusses vom Bundestag verabschiedet wird, begrüßen und unterstützen wir die KAGB-Regelungen. Sie tragen zu einer weiteren Stärkung des Charakters von offenen Immobilienfonds als Langfristinvestments bei“, sagt auch Erich Seeger, im Vorstand der Commerz Real für den Fondsvertrieb verantwortlich. Die durchschnittliche Investitionsdauer in die Fondsgruppe liege ohnehin bereits bei etwa sieben Jahren.
Kommt es zu einem Ansturm der Anleger?
Für die Altanleger sollen die Regeln des KGAB allerdings nicht gelten, sie dürfen nach der bisherigen Regelung weiterhin Anteile im Wert von 30.000 Euro pro Fonds und Halbjahr zurückgeben. Dies könnte manche veranlassen, noch vor dem 21. Juli 2013 Fondsanteile zu erwerben und einen Schlussverkauf auslösen.
„Mit Blick auf den Wegfall der Freibetragsgrenzen ist davon auszugehen, dass einige Anleger nun sehr zügig – ob erstmalig oder wiederholt – in offene Immobilienfonds investieren werden. Mir ist aber wichtig, deutlich zu machen, dass der OIF auch unter den neuen Regelungen für den langfristig orientierten Anleger attraktiv ist“, sagt Seeger.
Doch auch, wenn das Gesetz planmäßig in Kraft tritt, rechnen die Anbieter mit einem weiterhin guten Zulauf in die Fondsklasse, in der deutschlandweit 82,3 Milliarden Euro investiert sind. „Eine substanzielle Veränderung des Kundenverhaltens erwarten wir durch die Neuregelung der OIFs für unsere Fonds nicht“, so Union Investment.
„Das Anlegerinteresse wird trotz der Haltfrist unserer Einschätzung nach weiter hoch sein. Die große Mehrzahl der Anleger sucht eine stabile längerfristige Anlage“, sagt Dr. Michael Birnbaum, Sprecher der Gesellschaft Kanam Grund, die zwei offene Immobilienfonds abwickeln musste.
Das Unternehmen plant bereits einen neuen Fonds. „Wir werden mit einem neuen offenen Immobilienfonds an den Markt gehen, sobald die neuen Regeln wie geplant in Kraft getreten sind“, sagt Birnbaum. „Mit den neuen Regeln sind die OIFs künftig schockresistent und können nicht mehr durch abrupte hohe Mittelabflüsse in eine existentielle Schieflage geraten.“ (bk)
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