Immobilien erben und vererben – rechtzeitiges Planen fundamental

Bei einer vorzeitigen Schenkung kann man von weiten Gestaltungsmöglichkeiten profitieren. Eintragungen zu Gunsten des Verschenkenden im Grundbuch, wie Nießbrauchs- oder Wohnrechte, mindern die Steuerlast und helfen dabei, auch nach der Schenkung den Zugriff auf das verschenkte Vermögen zu behalten.

Interessen schützen

Viele Immobilienbesitzer befürchten vor allem den Kontrollverlust über das Vermögen. Was passiert, wenn der Nachwuchs in Probleme gerät, beispielsweise bei einer Privatinsolvenz, einer Scheidung oder Ähnlichem? Schnell ist dann das vererbte Haus verloren. Für diese Fälle gibt es jedoch gute Sicherungsmöglichkeiten, denn man kann sich das Recht der Rückübertragung vorbehalten oder sich durch ähnliche Auflagen absichern.

Das eigengenutzte Haus

„Das Haus, dem ich wohne, bekommen später meine Kinder.“ Mit dieser Aussage geben sich viele zufrieden und denken dabei nicht weit genug: Wollen meine Kinder das Haus überhaupt haben? Kann und will der überlebende Ehegatte das vielleicht viel zu große Haus alleine weiternutzen?

In immer mehr Fällen müssen diese Fragen mit nein beantwortet werden. Und dann ist guter Rat teuer. Darum ist es auch in diesem Fall besser, sich zu Lebzeiten damit auseinander zu setzen.

Der Pflichtteil

Oft werden Erbberechtigte nicht gleichmäßig bedacht. In vielen Testamenten werden „Alleinerben“ bestimmt. Dabei vergisst der Erblasser mitunter, dass die erbberechtigten Ehegatten und Kinder trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil haben. Die Höhe des Pflichtteils bemisst sich an der Hälfte des Erbteils, der sich nach der gesetzlichen Erbfolge ergeben würde.

Der vermeintliche „Alleinerbe“ ist derjenige, der den Pflichtteil auszahlen muss. Dies stellt ihn oft vor große finanzielle Schwierigkeiten, wenn zum Beispiel das Vermögen in Form einer Immobilie vorliegt. Auch dies sollte man als Erblasser beachten. Ungeregelte Situationen dieser Art sind dem Familienfrieden nicht zuträglich; Streit und Auseinandersetzungen sind meist vorprogrammiert.

Die Erbengemeinschaft

Viele Erblasser hinterlassen das Immobilienvermögen ihren Erben gemeinsam. Die so entstehende Erbengemeinschaft ist jedoch oft von kurzer Dauer und bietet viele Ansätze für Streitigkeiten. Meist wird übersehen, dass die Erben unterschiedliche Vorstellungen und finanzielle Möglichkeiten haben. So bleibt oft nur die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Wenn der gemeinsame Verkauf der Immobilie nicht von allen Beteiligten gewünscht wird, gestaltet es sich zusätzlich schwierig.

Fakt ist….

Richtig vererben will überlegt und vor allem geplant sein. Niemand möchte, dass sein hart erarbeitetes Vermögen im Fall der Fälle von der Steuer aufgefressen oder vor Gericht verstritten wird. Der Streit ums Erbe hat schon so manche Familie zerstört. Jeder sollte also rechtzeitig vorsorgen und sich umfänglich von Fachleuten beraten lassen. Denn so viel steht fest – das letzte Hemd hat keine Taschen.

Autor Michael Kiefer ist Chefanalyst bei Immobilienscout24. Er ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Mitglied der Royal Institution of Chartered Surveyors (Frics). Seit Februar 2013 ist er zudem Mitglied im Rat der Weisen der Immobilienwirtschaft.

Foto: Immobilienscout24

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