Verträge unter Verwandten bieten viele Steuersparpotenziale. Doch Vertragspartner müssen mit kritischen Nachfragen der Finanzbeamten rechnen. Worauf der Familienclan bei Darlehens- und Mietverträgen achten sollte.
Gastbeitrag von Thomas Nöthen, Kanzlei DHPG
Vereinbarungen im Familienkreis sind praktisch, man kennt sich und vertraut einander. Vieles lässt sich vermeintlich unbürokratisch regeln. Genau hier liegt die Crux: Je näher sich die Vertragspartner stehen, desto dünner sind oft die Vertragspapiere. Das weiß auch das Finanzamt und schaut bei Angehörigenverträgen besonders genau hin.
Oft wird unterstellt, dass das Vertragsverhältnis nur auf dem Papier besteht und die Verträge allein wegen der Steuerersparnis abgeschlossen wurden. Verträge im Familienkreis sind deshalb besonders sorgfältig zu planen und ernsthaft umzusetzen, um Vorbehalte der Finanzbehörden von vornherein zu vermeiden.
Verträge wie unter Fremden
Angehörige sind hierzulande in der Vertragsgestaltung untereinander grundsätzlich frei. Dabei ist auch Steuern sparen erlaubt. Doch gerade für Darlehens- und Mietverträge im Familienkreis sind vielfältige steuerrechtliche Bedingungen zu beachten. Andernfalls erkennen die Finanzbehörden die Vereinbarungen nicht an.
Oberste Prinzipien bei Angehörigenverträgen sind die Ernsthaftigkeit und Fremdüblichkeit. Nur wenn es dem Finanzamt plausibel erscheint, dass der Vertrag in dieser Form auch unter fremden Dritten zustande gekommen wäre, steht den steuerlichen Vorteilen nichts im Weg.
Die Finanzbehörden haben genaue Vorgaben, wie Angehörigenverträge zu bewerten sind. Steuerzahler sollten stets die aktuelle Rechtsprechung im Blick behalten, um sie bei neuen Verträgen einzuhalten und alte Vereinbarungen gegebenenfalls zu ergänzen.
Wer Verträge im Familienkreis plant, sollte immer vorab fachlichen Rat einholen, um alle Stolperfallen zu umgehen. Andernfalls passieren schnell Fehler, die alle Steuervorteile zunichtemachen.
Darlehen unter Verwandten
Finanzspritzen sind im Familienkreis keine Seltenheit. Profitieren kann sowohl der Geldgeber als auch der Darlehensnehmer. Beispiel: Der Vater stellt seinem Sohn 25.000 Euro für eine Unternehmensgründung zur Verfügung. Der Junior kommt schnell und unkompliziert an finanzielle Mittel, der Senior erhält womöglich für sein Erspartes mehr Zinsen als bei einem Festgeldkonto.
Familieninterne Darlehen bieten auch steuerliche Vorteile. Normalerweise wertet das Finanzamt hohe Geldsummen, die zwischen Verwandten fließen, als Schenkung. Konsequenz: Schnell werden die persönlichen Freibeträge überschritten und es fällt Schenkungsteuer an.
Seite zwei: Schenkungsteuer vermeiden