Gutachten: Indirekte Immobilienanlagen reduzieren Risiken

Indirekte Immobilienanlagen können Anlagerisiken reduzieren. Eine Vielfalt entsprechender Vehikel wirkt stabilisierend für Immobilienmärkte. Für die Anleger ist die Vertriebsfähigkeit des Produkts sowie Qualität des Vertriebs zentral, so ein heute präsentiertes Gutachten der Irebs International Real Estate Business School.

Professor Steffen Sebastian, Irebs

Mit der Studie „Volkswirtschaftliche Bedeutung von indirekten Immobilienanlagen“ haben die Autoren Professor Dr. Tobias Just, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienwirtschaft sowie Geschäftsführer der Irebs Immobilienakademie und Professor Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung sowie Geschäftsführer des Irebs Institut für Immobilienwirtschaft eigenen Aussagen zufolge zum ersten Mal wissenschaftlich belastbare Fakten zur Bedeutung indirekter Immobilienanlagen für die Volkswirtschaft vorgelegt.

Das Gutachten wurde mit Blick auf die zunehmende Regulierung von Immobilienanlagevehikeln in Deutschland (vor allem durch das kommende Kapitalanlagegesetzbuch KAGB) gemeinsam von ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, VGF Verband Geschlossene Fonds, BVI Bundesverband Investment und Asset Management und dem Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen in Auftrag gegeben.

„Die Vielfalt der indirekten Immobilienanlagen wirkt für die Immobilienmärkte stabilisierend, weil das Transaktionsverhalten sowie der Zugang zu Eigenkapital bei den unterschiedlichen indirekten Vehikeln nicht gleich läuft. Die Schwäche eines Instruments wurde in den vergangenen Jahren durch die Stärke eines anderen zumindest teilweise kompensiert“, erläutert Just eines der zentralen Studienergebnisse.

Über die unterschiedlichen Anlageformen hinweg nennen die Autoren die Vertriebsfähigkeit des Produkts sowie die Qualität des Vertriebs selbst als wichtige Stellschrauben zur Vermeidung von Klumpenrisiken für Anleger. „Aus unserer Sicht ist eine anreizökonomische Regulierung des Vertriebs effizienter als eine Überregulierung der Produkte“, erläutert Sebastian. Und weiter: „Nur bei Anforderungen an Qualität und Transparenz der Information dürfen keine Abstriche gemacht werden. Deswegen sollte für alle Produkte eine Bewertung durch einen Sachverständigenausschuss obligatorisch sein und die Gutachten auch verpflichtend veröffentlicht werden.“

Aus Anlegerperspektive können dem Irebs-Gutachten zufolge mit indirekten Immobilienanlagen Risiken reduziert werden. Hierzu müssten Immobilien-Portfolios jedoch hinreichend groß sein, wie etwa bei offenen Immobilienfonds sowie bei bestimmten REITs und Immobilienaktiengesellschaften. Bei weniger diversifizierten Fonds sei eine vergleichbare Risikostreuung durch eine Anlage in mehrere Fonds zu erreichen. Für geschlossene Fonds empfiehlt das Gutachten deshalb unter anderem eine maximale Beteiligungshöhe am Anlagevehikel in Prozent des Gesamtvermögens der Anleger. (te)

Foto: Irebs

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