Die Reaktion der Immobilienbranche auf den von Union und SPD geplanten „Pakt für bezahlbares Bauen und Wohnen“ ist gemischt. Positiv wird vor allem die Förderung des Wohnungsneubaus bewertet.
Union und SPD wollen mit einem „Pakt für bezahlbares Bauen und Wohnen“ die angespannte Lagen am deutschen Wohnungsmarkt entspannen und den Anstieg der Mieten dämpfen.
Er sieht unter anderem eine Mietpreisbremse vor. Es ist geplant, dass an Standorten mit angespannten Wohnungsmärkten die Bestandsmieten nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von vier Jahren steigen dürfen. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. In welchen Städten diese Maßnahmen greifen, sollen die Bundesländer festlegen.
Eine weitere wichtige Änderung: Die Gebühr für einen Immobilienmakler soll künftig von demjenigen getragen werden, der ihn beauftragt – in der Regel der Vermieter.
Bessere steuerliche Absetzbarkeit
Im Falle der energetischen Sanierung einer Wohnung soll zudem die Umlage der Kosten auf den Mieter begrenzt werden. Im Gegenzug sollen Wohnungseigentümer die Sanierungskosten besser steuerlich absetzen können. Darüber hinaus wollen die künftigen Koalitionspartner den Wohnungsbau stärker fördern, indem sie wieder eine degressive Abschreibung der Baukosten einführen.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßt die Entscheidung von Union und SPD, die Mittel für die Städtebauförderung aufzustocken, bewertet jedoch die Mietpreisbremse kritisch: „Mietendeckel führen grundsätzlich nicht dazu, dass Wohnen bezahlbarer wird. Sie doktern am Symptom herum, lösen aber das eigentliche Problem nicht. Wir brauchen mehr Wohnungsneubau. Daher ist die Verknüpfung der Mietpreisbremse mit einer Neubau-Afa ein wichtiges Signal“, erklärt GdW-Präsident Axel Gedaschko.
Der Immobilienverband Deutschland (IVD), in dem zu einem großen Teil Immobilienmakler zusammengeschlossen sind, lehnt das von den künftigen Koalitionären geplante Bestellerprinzip ab. „Der Markt regelt sehr gut, wer die Maklerprovision in welcher Höhe zahlt“, so IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling. „In Regionen mit einem Überangebot an Wohnungen zahlt der Vermieter. In Regionen mit einem erhöhten Bedarf an Wohnungen dementsprechend der Mieter.“ Nach Ansicht des IVD besteht für eine Neuregelung des Maklerrechts kein Anlass.
Den Wohnungsneubau ankurbeln
Der ZIA Zentrale Immobilien Ausschuss begrüßt die Pläne der Politik im Grundsatz. „Bauen ist besser als regulieren, dies haben die Verhandlungspartner glücklicherweise noch rechtzeitig erkannt und die ursprünglichen Ideen zum Mietrecht stark modifiziert. Insbesondere ist es gut, dass der Neubau definitiv nicht reguliert werden soll. Bei der noch folgenden Ausgestaltung der Ideen zur Mietenbremse müssen die Koalitionäre allerdings noch erläutern, wie bei der Wiedervermietung von Wohnungen für werterhaltende Investitionen eine angemessene Verzinsung erreicht werden kann, wenn die Mieterhöhungsmöglichkeiten so begrenzt werden“, kommentiert ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner.
Die angekündigte Erhöhung bei der degressiven Abschreibung sei aus Sicht der Immobilienbranche richtig, wenn man Anreize zu mehr Wohnungsbau schaffen wolle. Nun seien auch die Länder in der Pflicht, ihren Teil zum Erfolg für mehr Neubau durch eine angemessene Grunderwerbsteuer, schnellere Baugenehmigungsverfahren und den Verzicht auf Wertabschöpfungen zu ermöglichen. (bk)
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