Mietrecht: Was Vermieter und Mieter wissen müssen

Konflikte zwischen Vermietern und Mietern enden nicht selten vor Gericht. Dabei könnte eine bessere Kenntnis der Gesetzeslage im Vorfeld das Schlimmste abwenden. Ein Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten.

Mietrecht: Vermieter
Mieter und Vermieter sollten sich regelmäßig über die aktuelle Gesetzeslage informieren.

Die Bundesrepublik ist ein Mieterland: Nur 44 Prozent der Deutschen wohnen in den eigenen vier Wänden, der Rest zur Miete. Für Vermieter sind das gute Voraussetzungen – wären da nicht die zahlreichen Aspekte im Miteinander von Mietern und Vermietern, die Streitpotenzial bergen, häufig vor Gericht enden und entsprechend Kosten verursachen.

Wenn sowohl Mieter als auch Vermieter ihre Rechte und Pflichten kennen, können sie entspannter miteinander umgehen und Konflikte von Anfang an vermeiden.

Streitpunkt Mieterhöhung

Kaum ein Thema beschäftigt Mieter, Vermieter und die Immobilienwirtschaft derzeit so wie die Pläne der meisten Parteien, eine Mietpreisbremse einzuführen. In welchem Maße und Zeitraum Vermieter bislang die Miete erhöhen dürfen, regelt das Mietrecht.

Zum 1. Mai dieses Jahres wurde es angepasst: Während Vermieter die Miete bisher innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent erhöhen durften, steht es den Bundesländern nun frei, die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen herabzusetzen.

Sie können für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren Rechtsverordnungen erlassen, nach denen in bestimmten Gemeinden oder Gemeindeteilgebieten die Miete innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 Prozent steigen darf.

Mieter finanziell entlasten

So soll verhindert werden, dass die finanzielle Belastung für Mieter in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu hoch wird. Die Kappungsgrenze gilt bisher für München und Berlin, in Hamburg soll sie im September in Kraft treten. Vermieter sollten sich in Zukunft besser regelmäßig über die aktuelle Gesetzeslage in ihrem Bundesland informieren.

Doch nicht nur Mieterhöhungen, auch Mietminderungen sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Besteht in der Wohnung beispielsweise eine starke Lärmbelastung durch Bauarbeiten innerhalb oder in der Nähe des Hauses, kann der Mieter in der Regel die Miete mindern.

Nach dem neuen Mietrecht gibt es jedoch Ausnahmen: Wenn der Grund für die Lärmbelastung eine energetische Modernisierung der Wohnung ist, darf der Mieter die Miete nicht sofort, sondern erst nach drei Monate mindern.

Nicht immer Mietminderung bei Lärmbelastung

Unter dem Begriff energetische Modernisierung sind bauliche Veränderungen an der Immobilie zu verstehen, durch die Mieter Energie sparen können. Aber Achtung: Der Mieter muss nur dann auch in den ersten drei Monaten der Bauarbeiten die volle Miete zahlen, wenn er durch die Baumaßnahmen später finanziell entlastet wird, also zum Beispiel geringere Betriebskosten zu zahlen hat.

Seite 2: Konfliktpotential Betriebskostenabrechnung

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments