Erleichterungen für Wohn-Riester ab 2014

Riester-Verträge für Haus- und Wohnungsbesitzer (Wohn-Riester) werden ab 2014 deutlich attraktiver. Darauf weist die Verbraucher-Zeitschrift „Finanztest“ hin. Künftig können Eigentümer ihr angespartes Guthaben jederzeit für die Entschuldung ihrer Immobilie oder für deren altersgerechten Umbau verwenden.

Haus- und Wohnungsbesitzern mit Riester-Vertrag verschafft der Staat ab 2014 flexiblere Entnahmemöglichkeiten.

„Viele Riester-Verträge werfen derzeit nur eine magere Rendite ab – viel weniger, als Kreditnehmer für ihre Finanzierung an Zinsen zahlen müssen“, teilen die Verbraucherschützer mit. Hauseigentümer sollten daher zunächst mit ihrem Riester-Guthaben ihre Schulden tilgen, bevor es an den Aufbau einer zusätzlichen Geldrente geht.

Finanztest rät zum Tilgen statt zum Sparen

Ihre Empfehlung stützen die Tester auf ein Rechenbeispiel: Ein Hauseigentümer hat einen Riester-Vertrag mit 10.000 Euro Guthaben. Bei einer Sparrendite von zwei Prozent wirft dies in 20 Jahren einen Ertrag von knapp 5.000 Euro ab. Tilgt er damit ein Baudarlehen mit einem Effektivzins von 3,5 Prozent, spart er dagegen in 20 Jahren fast 10.000 Euro.

Neben der vollständigen Kapitalentnahme kann sich der Besitzer aber auch für eine Teilentnahme entscheiden – auf diese Wahlmöglichkeit weist der Rechtsschutzversicherer Arag hin. Möchte der Wohn-Riester-Sparer nur einen Teil des geförderten Altersvorsorgevermögens für die selbst genutzte Immobilie einsetzen, müssten mindestens 3.000 Euro im Vertrag verbleiben, erklären die Arag-Experten. Der Rest könne entnommen werden. Grundsätzlich müssten mindestens 3.000 Euro entnommen werden; eine Entnahme von Kleinstbeträgen sei ab dem 1. Januar 2014 nicht mehr möglich.

Erleichterungen beim altersgerechten Umbau

Sowohl „Finanztest“ als auch Arag weisen darauf hin, dass das Riester-Guthaben ab 2014 auch für einen altersgerechten Umbau der Immobilie eingesetzt werden kann – dabei gilt es allerdings, bestimmte Mindestsummen einzuhalten: „Innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung oder Herstellung von Wohneigentum kann für alters- und behindertengerechten Umbau eine Entnahme von mindestens 6.000 Euro erfolgen“, heißt es bei der Arag. Ab dem vierten Jahr müsse das entnommene Kapital dann mindestens 20.000 Euro betragen. (lk)

Foto: Shutterstock

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