In Deutschland gibt es nur wenige verlässliche Mietspiegel, oft werden sie nicht nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt. Vermieter ziehen deshalb regelmäßig vor Gericht. In den von der Mietpreisbremse betroffenen Gebieten dürfte künftig noch mehr geklagt werden.
Gastbeitrag von Einar Skjerven, Skjerven Group
In Deutschland verfügen nur 2,5 Prozent der Gemeinden über einen Mietspiegel. Und nur bei jedem zehnten davon handelt es sich um einen „qualifizierten“ Mietspiegel. Was ein qualifizierter Mietspiegel ist, regelt Paragraf 558 BGB. Vor allem muss er nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt sein.
Qualitative Mängel bei Mietspiegeln
Praktiker wissen schon lange, dass selbst die angeblich qualifizierten Mietspiegel realitätsfern sind. Dass Zweifel durchaus erlaubt sind, hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen festgestellt. Die Praxis der Gerichte, den Mietspiegel als Basis für Mieterhöhungen ohne weitere Überprüfung zu akzeptieren, ist nicht rechtmäßig.
Richterliche Prüfung
So hat der BGH in einem Urteil vom 6. November 2013 klargestellt, dass auch ein qualifizierter Mietspiegel überprüft werden muss, wenn seine Aussagen vor Gericht bestritten werden. Dabei, so der BGH, sei es unmaßgeblich, ob sich beispielsweise Mieter- und Eigentümerverbände darauf geeinigt hätten.
Das leuchtet ein: Ob ein Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde oder nicht hat nichts mit der Frage zu tun, ob sich Interessenverbände darauf geeinigt haben. Wenn zwei Verbände behaupten, zwei mal zwei sei fünf, dann ist das nicht schon deshalb richtig, weil sie beide einer Meinung sind.
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