Das Bundesbauministerium schätzt, dass Eigentümer von 3,5 Millionen Wohnungen ihre Immobilien bis 2020 altersgerecht modernisieren müssen. Immer mehr Bundesbürger nutzen dafür auch den Wohn-Riester, teilt der Finanzdienstleister BHW mit.
Die Türen sind nicht breit genug für einen Rollstuhlfahrer, die Treppe und der Duschzugang ein unüberwindbares Hindernis: Der enorme Nachholbedarf in Sachen Barrierefreiheit ist Eigentümern bewusst, so eine Studie von BHW. Demnach wünschen sich 70 Prozent der Befragten, dass sich die Politik auf Verbesserungen der Förderung beim altersgerechten Umbau konzentriert.
Wohn-Riester-Verträge für Umbau nutzen
Dass es bereits ein geeignetes Förderinstrument gibt, sei vielen Wohnungsbesitzern gar nicht bewusst. Seit Juli 2013 können Eigentümer eine alters- und auch behindertengerechte Modernisierung mit dem Guthaben aus einem Wohn-Riester-Vertrag finanzieren.
„Wohn-Riester eignet sich sehr gut für die Finanzierung und wird immer beliebter, auch wegen der Vereinfachung und neuen Möglichkeiten seit dem vergangenen Jahr“, erläutert Steffen Zwer von BHW.
DIN-Vorgaben sind einzuhalten
Die Förderzusage für den barrierefreien Umbau gibt es unter bestimmten Bedingungen. „Mindestens 50 Prozent der Summe, die man dem Förderkonto entnimmt, müssen in Maßnahmen nach DIN-Vorgaben fließen“, erläutert Zwer. Ein geprüfter Sachverständiger, den man etwa über die regionalen Ingenieurkammern finde, müsse grünes Licht geben, bevor die Handwerker kommen.
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Von den Besitzern der Altbauten fordert der Gesetzgeber, dass sie mindestens 20.000 Euro Guthaben vom Riester-Konto abheben. Dies entspricht laut BHW ungefähr der Summe, die Bundesbürger üblicherweise investieren: Die Kosten einer durchschnittlichen Wohnungserneuerung würden in einer Studie des Pestel Instituts mit einem Betrag von über 15.000 Euro beziffert.
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