Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie sorgt für eine sehr viel strengere Regulierung von Baufinanzierungsvermittlern und Banken und will zudem durch ein Register die Transparenz erhöhen. Welche Veränderungen durch die Richtlinie auf die Branche ab März 2016 zukommen.
Gastbeitrag von Marcus Rex, BS Baugeld Spezialisten AG
Baufinanzierungsvermittlung steht bei Finanzdienstleistern zurzeit hoch im Kurs. In den letzten zehn Jahren haben sich die Marktanteile unabhängiger Vermittler am Immobilienfinanzierungsmarkt mehr als verdoppelt. Bis zum Ausbruch der Finanzkrise herrschte Goldgräberstimmung.
Leben der Vermittler erschwert
Wer als Vermittler einen Plattformzugang und genügend Kleingeld für den Erwerb eines Paragrafen 34c GewO hatte, war mit der Minute Baufinanzierungsvermittler. Selbst Banken haben die Vorteile der Vermittlung erkannt und bedienen sich über Plattformen Drittbanken.
Sparkassen, Volksbanken und große Geschäftsbanken werben mit Bankenvergleich und erschweren so mittlerweile das Leben der Vermittler. Als ob die Finanzdienstleister in den letzten Jahren nicht schon genug gebeutelt wurden, steht nun auch noch eine weitere Regulierung der Branche an.
Die Zeiten der freien Baufinanzierungsvermittlung sind durch die Beschlüsse des Europäischen Parlaments ab 21. März 2016 vorbei. Danach haben Vermittler vorrausichtlich nur noch drei Jahre Zeit sich auf die neuen Regeln ein- beziehungsweise umzustellen.
Banken und Vermittler reguliert
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie beinhaltet im Wesentlichen eine strengere Regulierung der Baufinanzierungsvermittler und der Banken. Es ist vorgesehen, dass im Rahmen der Kundenberatung eine Informationspflicht greifen soll.
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