Der Verbraucher ist im Beratungsgespräch auf Risiken bei der Finanzierungsstruktur hinzuweisen. Der Kunde muss im Rahmen der Beratung darüber informiert werden, ob der Berater gebunden oder unabhängig die Auswahl des passenden Instituts wählen kann.
Zusätzlich müssen sich Berater in ein zentrales Register für Kreditvermittler anmelden. Eine Registrierung wird nur möglich sein, wenn der Berater einen guten Leumund sowie eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann.
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Glaubwürdigkeit, Reputation und Vertrauen
Darüber hinaus muss bei Registrierung ein Sachkundenachweis erbracht werden. Voraussichtlich wird es auch eine „Alte-Hasen„-Regelung geben. Stand heute können Vermittler ihre Alte-Hasen-Eignung mit dem Nachweis des vorhandenen Paragrafen 34c GewO und weiteren Geschäftsunterlagen nachweisen.
Glaubwürdigkeit, Reputation und Vertrauen erwarten Kunden bei der Auswahl des Beraters. Das Internet sorgt für Transparenz. Unabhängige Vermittler bedienen sich Online-Plattformen und vergleichen für ihre Kunden den Anbietermarkt. Der vermeintliche Vertrauensvorschuss der Bank wird so neutralisiert. Die anstehende Regulierung zwingt Vermittler zur Spezialisierung.
Spezialisten werden nachgefragt
Die gute Nachricht ist, Spezialisten werden nachgefragt. Wer sich also ab 21. März 2016 „regulierter qualifizierter Baufinanzierungsvermittler“ (eine genaue Bezeichnung gibt es stand heute noch nicht) nennen darf, differenziert sich vom Allrounder.
Bereits heute arbeiten unabhängige Baufinanzierungsvermittler anders als der klassische Berater bei der Bank – zugegeben, auch bei den Banken gibt es Ausnahmen. Die Arbeitsweise eines professionellen Finanzierungsvermittlers ist umfangreich.
Seite drei: Anspruchsvolle Beratung